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Bildungszeit

Bildungszeit wurde in Berlin bislang „Bildungsurlaub“ genannt.
Beschäftigte in Berlin haben eine Rechtsanspruch auf eine bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen
Rechtsgrundlage ist das Berliner Bildungszeitgesetz.

Bildungszeit
- kann von allen Berliner Arbeitnehmer*innen frei gewählt werden um z.B. an Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung teilzunehmen
- kann erstmalig nach 6-monatigem Bestehen des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses in Anspruch genommen werden
- beträgt 10 Arbeitstage innerhalb eines Zeitraumes von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren
- bitte dem Arbeitgeber bis 6 Wochen vor Inanspruchnahme mitteilen.

Unsere Angebote:
 "Berufskraftfahrer-Weiterbildung gemäß BKrFQG" und "Beschleunigte Grundqualifikation nach BKrFQG",
sind als Bildungsveranstaltung in Berlin anerkannt und es kann für die Teilnahme Bildungszeit beantragt werden.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung!

Anmeldung und Beratung:

Gullivers Kompetenz Zentrum
für berufliche Aus- und Weiterbildung OHG
Cicerostr. 16 a

10709 Berlin 
>>> Kontakt, Anfahrt

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