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Weiterbildung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Bei uns jeden Tag außer Sonntag und Montag!

Alle Fahrer*innen der Fahrerlaubnisklassen C1, C, D1 und D die gewerblich Güter transportieren oder Personen befördern, müssen alle 5 Jahre die Teilnahme an einer Weiterbildung gem. § 5 BKrFQG nachweisen.
Da ab Mai 2021 die Eintragung er Schlüsselzahl „95“ im Führerschein entfällt, erhalten Sie stattdessen einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) in Form einer zusätzlichen Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt und vorgeschrieben Qualifizierung bestätigt.


Wir sind eine anerkannte Ausbildungsstätte!'
Unser "Berufskraftfahrer-Weiterbildung gemäß BKrFQG" ist als Bildungsveranstaltung gemäß Berliner Bildungszeitgesetz anerkannt und es kann für die Teilnahme Bildungszeit beantragt werden (mehr Infos und Anmeldung hier).

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