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Weiterbildung gemäss BKrFQG

LKW-Fahrer unterliegen einer gesetzlichen Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung.
Diese Weiterbildungspflicht betrifft alle Personen die mit einem Fahrzeug ab 3,5 t gewerblich Güter transportieren wollen.
Die vorgeschriebenen 35 Stunden ( 5 Tage à 7 Std.) alle 5 Jahre. Diese 35 Stunden müssen nicht in einem  Lehrgang absolviert werden. Sie können auch in bis zu 5 Blöcken von mindestens sieben Stunden aufgeteilt werden.

Wir bieten diese 5 Module à 7 Stunden regelmäßig an und decken damit alle Themen der geforderten Kenntnisbereiche ab.

Erfahrene Dozenten vermitteln das nötige Wissen, aus den nach Anlage 1 der BKrFQV geforderten Kenntnisbereichen.

Termine/Zeiten Termine, Infos u. Anmeldung online
Maßnahmen-Nr.: 955-473-2024 (5-Tage-Kompakt-Kurs )
Info/Anmeldung:

Gullivers Verkehrsakademie GmbH
Cicerostr. 16 a

10709 Berlin

Tel. 030 89066 400


 

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