Busfahrerinnen und Busfahrer unterliegen seit 10.09.2008 einer gesetzlichen Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung.
Diese Weiterbildungspflicht betrifft alle die in Fahrzeugen (ab 3,5 t) gewerblich Personen befördern wollen.
Die vorgeschriebenen 35 Stunden Weiterbildung (alle 5 Jahre) müssen nicht in einem Lehrgang absolviert werden. Sie können auch in bis zu 5 Blöcken von mindestens sieben Stunden aufgeteilt werden.
Wir bieten diese 5 Module à 7 Stunden regelmäßig an und decken damit alle Themen der geforderten Kenntnisbereiche ab.
Erfahrene Dozenten vermitteln das nötige Wissen, aus den nach Anlage 1 der BKrFQV geforderten Kenntnisbereichen.
Termine/Zeiten | Termine, Infos u. Anmeldung online |
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Maßnahmen-Nr. | 955-427-2023 (5-Tage-Kompakt-Kurs ) | ||
Info/Anmeldung : |
Gullivers Kompetenz Zentrum |