5-tägige Einweisungsseminar § 16FahrlG
Voraussetzung ist, dass man als Fahrlehrer hauptberuflich innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahren Fahrschüler der Klasse B in Theorie und Praxis ausgebildet hat.
Die erfolgreiche Teilnahme an diesem Seminar befähigt zur Ausbildung angehender Fahrlehrer/Fahrlehreranwärter
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